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letzte Änderung:
30.08.2011
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Höhlenschutz
Höhlen sind einzigartige Naturdenkmäler
und
empfindliche ökologische Systeme,
die leicht unwiederbringlich zerstört werden können.
Wenn du in eine Höhle gehst, dann
- nimm nichts mit,
- lass nichts zurück,
- zerstöre nichts,
- und schlag nichts tot!
Das Benutzen von Fackeln und das Anbringen von Farbmarkierungen
ist streng verboten!
Fledermäuse benötigen ungestörten Winterschlaf zum Überleben.
Deshalb keine Höhlenbefahrung in Winterquartieren von November bis April!
Laut dem baden-württembergischen
Biotopschutzgesetz vom 1.1.1992
gelten Höhlen nach §24a als geschützte Biotope.
HÖHLENSCHUTZ IST NATURSCHUTZ
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